13.05.2021, Berlin.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein verschärftes Klimagesetz verabschiedet. Das war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende April die bisherigen Leitplanken der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in Teilen als verfassungswidrig eingestuft hatte. Spezifisch bezog sich Karlsruhe auf Art. 20a des Grundgesetzes, indem die Verantwortung für zukünftige Generationen geregelt ist.
Nun soll Deutschland nach dem Willen der großen Koalition schon 2045 klimaneutral sein, fünf Jahre früher als bislang vorgesehen. Außerdem soll der Pfad der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen engmaschiger kontrolliert werden. Wenn ein Sektor (z.B. Verkehr oder Energie) die spezifischen Ziele nicht erreicht, dann ist die Regierung verpflichtet konkrete Maßnahmen auf den Tisch zu legen, um wieder auf den Zielkorridor einzuschwenken.